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Deutscher Hängegleiterverband

Allgemeine Informationen über unseren Flugsport

Aktuelles

Verhalten bei Hubschraubereinsätzen
24.05.09 07:58
Alter: 1 yrs


VON: RITCH BRANDL




Aus leider aktuellem Anlass möchten wir alle Piloten darauf hinweisen, dass bei einem Hubschraubereinsatz in unserem Fluggelände automatisch ein Startverbot besteht und der Luftraum im Einsatzgebiet zu räumen ist.
Auszug aus der Flugbetriebsordnung (FBO) für Hängegleiter und Gleitsegel gemäß § 21 a Absatz 4 LuftVO
8. Bei Notfällen mit möglichem Hubschraubereinsatz ist der Luftraum um das Unfallgebiet weiträumig freizuhalten.

Wer diese für jeden Piloten klar verständliche und eigentlich auch logisch nachvollziehbare Regelung missachtet oder sogar während einer Bergung eines Verunfallten zwecks besserer Sicht und ohne Grund in ein Unfallgebiet einfliegt, dem müssen wir leider die fliegerische Eignung für das Befliegen unseres Geländes absprechen (gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr). Um Gefahr für andere abzuwenden, sprechen wir solchen Piloten ein Flugverbot für den Wallberg (Segelfluggelände, Zulassung nach §6 LuftVG) aus. Wer gegen ein solches Flugverbot verstößt, gegen den ergeht Strafanzeige.

Es ist bedauerlich, dass wir solche „Hinweise“ überhaupt geben müssen und wir hoffen dafür auf euer Verständnis.

Hier noch ein interessanter Bericht zum Thema.

 

Martin Walleitner, 1. Vorstand DGCTT
Richard Brandl, 2. Vorstand DGCTT
Tobias Bauer, Sicherheitsreferent DGCTT








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