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Deutscher Hängegleiterverband

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Tandemfliegen am Wallberg - Einschränkungen
25.06.12 12:27
Alter: 359 days






In zahlreichen deutschen Fluggebieten im Alpenraum gibt es seit einiger Zeit zunehmende Schließungen bzw. Beschränkungen für das Tandemfliegen. Dadurch entsteht mittlerweile am Wallberg ein so starker Andrang von Tandempiloten, dass ein sicherer Flugbetrieb nicht mehr gewährleistet ist. Aus diesem Grund gilt für das Tandemfliegen im Fluggelände Wallberg ab dem 01. August 2012 folgende Neuerung in Ergänzung der Fluggeländeregeln:

- Das Tandemfliegen am Wallberg ist ab dem 01. August 2012 nur noch für Clubmitglieder des DGCTT erlaubt. Es gilt eine Übergangszeit von einem Monat bis zum 01. September 2012.

- Clubmitglieder, die Tandemfliegen wollen, müssen sich vom Verein eine Gebietslizenz ausstellen lassen. Die Anzahl dieser Lizenzen ist zahlenmäßig beschränkt. Einen entsprechenden Antrag bitte formlos stellen an: info@gleitschirm.de . Die Bedingungen für eine Lizenzerteilung bekommt Ihr dann mitgeteilt (z.B. Sicherheitseinweisung in das Fluggebiet, Versicherungsnachweis)

- Diese Regelung gilt sowohl für gewerbliches als auch für privates Tandemfliegen.

- Mitglieder des Lenggrieser Gleitschirmfliegerclubs können auch eine Lizenz für den Wallberg beantragen. Genauso gilt für Mitglieder des DGCTT, dass diese eine Lizenz für das Fliegen am Brauneck beim Lenggrieser Club beantragen können (Stand 04.07.2012 nach Absprache mit den Lenggriesern).

- Private Tandempiloten, die keine Gebietslizenz für den Wallberg besitzen, können jederzeit eine Ausnahmegenehmigung für einen Tag beantragen. Das läuft einfach per Telefon: 0171 / 74 11 248, 0175 / 40 23 388 oder 08022 / 2556. Für gewerbliche Tandempiloten gibt es keine Ausnahmeregelung.

 

Wir bedauern, dass wir eine solche Regelung einführen müssen. Leider hat sich durch den massiven Andrang von Tandempiloten die Situation ergeben, dass die Solopiloten, egal ob Clumitglieder oder Gäste, immer mehr durch teilweise inakzeptables Verhalten von Tandempiloten in der Ausübung ihres Sportes behindert werden. Am Hauptstartplatz „Kircherl“ können gerade mal zwei(einhalb) Schirme gleichzeitig auslegen.

Wesentlich bedenklicher ist zudem die Tatsache, dass einige Tandempiloten durch den hohen wirtschaftlichen Druck immer sicherheitsgefährdender unterwegs sind und damit ihre meist ahnungslosen Passagiere oft in echte Gefahr bringen. Einen möglichst hohen Passagier-Durchsatz auch bei schwierigen (Rückenwind) oder sogar unmöglichen Wetterbedingungen (Frontaufzug) zu generieren oder halb zwischen den Bäumen zu starten, gefährdet ganz konkret in immer größerem Ausmaß die Flugsicherheit in unserem Fluggebiet.

Um diese Flugsicherheit wieder herzustellen, gilt die beschriebene Beschränkung. Wer sich nicht an die neue Regelung hält, der muss nach einmaliger Abmahnung mit einem temporären Flugverbot rechnen. Außerdem behalten wir uns bei mehrfachen Verstößen gegen unsere Fluggeländeregeln und entsprechenden Vorfällen rechtliche Schritte vor (möglich wäre als allerletztes Mittel z.B. eine Personalienfeststellung durch Polizei und Anzeige). Wir hoffen allerdings auf die Einsicht der Piloten und gehen davon aus, dass wir die genannten Sanktionen nicht brauchen werden.

Vorstand DGCTT








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